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Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG)
vom 17. Februar 2022, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juni 2023 (GVBl. S. 192, 202)
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 5 Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge
§ 6 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
§ 7 Rückforderung von Versorgungsbezügen
§ 10 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
Zweiter Abschnitt
Versorgung der Beamten
Erster Unterabschnitt
Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
§ 11 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
§ 12 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
§ 13 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 13a Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung
§ 14 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
§ 15 Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
§ 16 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
§ 19 Zeiten vor dem 3. Oktober 1990
§ 20 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
§ 22 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
§ 23 Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
§ 24 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte
Zweiter Unterabschnitt
Unfallfürsorge
§ 28 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
§ 33 Erhöhtes Unfallruhegehalt
§ 34 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte
§ 35 Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
§ 36 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
§ 37 Schadensausgleich in besonderen Fällen
§ 38 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
§ 39 Meldung und Untersuchungsverfahren
§ 40 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
Dritter Unterabschnitt
Übergangsgeld
§ 41 Übergangsgeld für entlassene Beamte
§ 42 Übergangsgeld für entlassene politische Beamte
Vierter Unterabschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
§ 43 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
§ 44 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
Dritter Abschnitt
Hinterbliebenenversorgung
Erster Unterabschnitt
Allgemeine Hinterbliebenenversorgung
§ 46 Bezüge für den Sterbemonat
§ 51 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen
§ 54 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe
Zweiter Unterabschnitt
Unfall-Hinterbliebenenversorgung
§ 55 Unfall-Hinterbliebenenversorgung
§ 56 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
§ 57 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
Dritter Unterabschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
§ 58 Versorgung von Witwern und hinterbliebenen eingetragenen Lebenspartnern
§ 60 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld- und Unterhaltsbeiträgen
§ 61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung
§ 62 Entzug von Hinterbliebenenversorgung
Vierter Abschnitt
Bezüge bei Verschollenheit
Fünfter Abschnitt
Kinder- und pflegebezogene Leistungen
§ 64 Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag
§ 66 Kindererziehungsergänzungszuschlag
§ 67 Kinderzuschlag zum Witwengeld
§ 68 Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
§ 69 Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
Sechster Abschnitt
Ruhens- und Kürzungsbestimmungen
§ 70 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
§ 71 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
§ 72 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
§ 75 Kürzung der Versorgungsbezüge
§ 76 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
Siebter Abschnitt
Versorgung besonderer Beamtengruppen
§ 80 Beamte als fliegendes Personal
Achter Abschnitt
Versorgungsbeteiligung beim Dienstherrenwechsel
§ 82 Anwendung des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags
§ 83 Verteilung der Versorgungskosten
§ 84 Weitere Anwendung des § 107b BeamtVG
Neunter Abschnitt
Übergangsbestimmungen
§ 85 Bestimmungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001
§ 86 Bestimmungen für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes vorhandene Beamte
§ 87 Bestimmungen für vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes vorhandene Versorgungsempfänger
§ 88 Bestimmungen für Beamte und Richter aus dem früheren Bundesgebiet
§ 89 Regelung zu § 97 Abs. 8 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG)
§ 90 Versorgungsabschlag für schwerbehinderte Beamte und Richter
§ 91 Versorgungsabschlag bei Inanspruchnahme der Antragsaltersgrenze des 62. Lebensjahres
§ 92 Versorgungsabschlag bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
§ 92a Übergangsbestimmungen zur Änderung der Professorenbesoldung
§ 92b Übergangsbestimmung aus Anlass der Änderung des § 70
§ 92e Überleitungsausgleich für Lehrer für untere Klassen und Lehrer an einer Förderschule
§ 92h Aufgabenübertragung an die Unfallkasse Thüringen
§ 92j (aufgehoben)
§ 92l Nichtberücksichtigung der Energiepreispauschale
Zehnter Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 93 Gleichstehende Versorgungsleistungen
§ 94 Verweis auf aufgehobene Vorschriften
§ 95 Erlass von Verwaltungsvorschriften und Übertragung von Zuständigkeiten
§ 96 Gleichstellungsbestimmung
Anlage
(zu § 31 Abs. 1 Satz 2, § 65 Abs. 4, § 66 Abs. 2, § 67 Abs. 3 sowie den §§ 68, 92e und 92i)
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Red 20231012