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Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG): § 2 Arten der Versorgung
§ 2 Arten der Versorgung
Versorgungsbezüge sind
1. Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
2. Hinterbliebenenversorgung,
3. Bezüge bei Verschollenheit,
4. Unfallfürsorge,
5. Übergangsgeld,
6. Erhöhungsbetrag nach § 21 Abs. 4 Satz 3,
7. kinder- und pflegebezogene Leistungen nach den §§ 64 bis 69.
{referenz:angebote_des_dbw}
Red 20231012