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Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern

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Herzlich Willkommen beim Internetportal zum
Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern

Diese Website informiert Sie über das Versorgungsrecht der Beamtinnen und Beamten, beispielsweise finden Sie die wichtigsten Vorschriften rund um die Beamtenversorgung.

Das Beamtenversorgungsrecht regelt die Alterssicherung sowie die Hinterbliebenenversorgung für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnnen und Versorgungsempfänger.

iGesetzliche Grundlagen & Zuständigkei

Prinzip:
Es ist eine haushaltsfinanzierte Vollversorgung ohne betriebliche Zusatzvorsorge.Zuständigkeit: Nach der Föderalismusreform von 2006 ist das Recht nicht mehr bundeseinhrizlich geregelkt. Es gibt das Bundesbeamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) des Bundes sowie eigene Landesbeamtenversorgungsgesetze (wie beispielsweise das LBeamtVG NRW) für den jeweiligen Landes- und Kommunalbereich.

Voraussetzung
Die Wartezeit beträgt in der Regel mindestens fünf Dienstjahre oder eine Dienstunfähigkeit im Dienst ohne grobes Verschulden.Höhe des RuhegehaltsProzentsatz: Jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit bringt einen Satz von 1,79375 Prozent. Für Altfälle gelten besondere Regelungen, die Sie hier auf der Wwebsite erfahren. 

Höchstgrenze
Das Ruhegehalt liegt bei höchstens 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (nach 40 Jahren Vollzeit).

Leistungen im Überblick
Ruhegehalt:
Monatliche Versorgung nach dem Eintritt in den Ruhestand.Hinterbliebenenversorgung: Witwen- bzw. Witwergeld sowie Waisengeld für Angehörige.

Unfallfürsorge
Besondere Absicherung bei Dienstunfällen oder Einsatzversorgung.Informieren Sie sich über die Beamtenversorgung des Bundes.Nutzen Sie den Versorgungsrechner des Bundes (oder das Portal Ihres Bundeslandes) für konkrete Berechnungen.Wenn Sie eine konkrete Frage haben, teilen Sie mir gerne mit:

Ob es sich um den Bund oder ein Bundesland (z.B. Baden-Württemberg, Bayern) handelt.

Ganz gleich, um welche Aspekte es handelt
- Ruhegehaltssatz,
- Dienstunfähigkeit
- oder Hinterbliebenenversorgung.

Unser Ratgeber "Beamtenversorgfungsrecjht in Bund und Ländern informiert Sie. Für nur 10 Euro Kom,plettpreis können Sie das Buch hier bestellen www.beamten-informationen.de/bestellungen

Daneben bietet die Website
- >>>den Wortlaut des Beamtenversorgungsgesetzes des Bundes (BeamtVG) 
- den Wortlaut des Beamtenversorgungsgesetzes in der Fassung vor dem 1.9.2006, dem Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten der Föderalismusreform >>>weiter 
- Hinweise zum Versorgungsausgleich >>>weiter
- sowie einige wichtige Urteile zur Beamtenversorgung
>>>weiter 

Die Beamtenversorgung hat sich in den letzten Jahren mehrfach verschlechtert. Auf die rund 2,0 Mio. Beamtinnen und Beamte im aktiven Dienst kommen spürbare Einschnitte zu. Sogar für die Beamten, die sich schon im Ruhestand befinden, werden die Versorgungsbezüge abgesenkt.

Der Gesetzgeber hat die Höchstversorgung von 75 Prozent auf 71,75 Prozent abgesenkt. Diese Absenkung wird in acht Schritten vollzogen. Mit jeder Besoldungs- und Versorgungsanpassung nach dem 1.1.2003 verringern sich die Versorgungsbezüge.


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Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zum Thema rund um das Beamtenversor-gungsrecht. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind 8 Bücher aufgespielt, davon drei Online-Bücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgung in Bund und Ländern und Beihilferecht in Bund und Ländern. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öff. Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


 

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