OnlineService für 10 Euro Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos |
>>>zur Übersicht des Beamtenversorgungsgesetz von Thüringen (ThürBeamtVG)
Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG): § 92 Versorgungsabschlag bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
§ 92 Versorgungsabschlag bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
Für Beamte, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, in den Ruhestand versetzt werden, ist § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 mit folgenden Maßgaben anzuwenden:
1. Wenn sie vor dem 1. Januar 2012 in den Ruhestand versetzt werden, tritt an die Stelle der Vollendung des 65. Lebensjahres die Vollendung des 63. Lebensjahres.
2. Wenn sie nach dem 31. Dezember 2011 und vor dem 1. Januar 2024 in den Ruhestand versetzt werden, tritt an die Stelle der Vollendung des 65. Lebensjahres das Erreichen folgenden Lebensalters:
Tabelle macht UT
Zeitpunkt der Versetzung
in den Ruhestand vor dem
Lebensalter
Jahr
Monat
1. Februar 2012
63
1
1. März 2012
63
2
1. April 2012
63
3
1. Mai 2012
63
4
1. Juni 2012
63
5
1. Januar 2013
63
6
1. Januar 2014
63
7
1. Januar 2015
63
8
1. Januar 2016
63
9
1. Januar 2017
63
10
1. Januar 2018
63
11
1. Januar 2019
64
0
1. Januar 2020
64
2
1. Januar 2021
64
4
1. Januar 2022
64
6
1. Januar 2023
64
8
1. Januar 2024
64
10
3. Für Beamte, die vor dem 1. Januar 2024 in den Ruhestand versetzt werden, gilt § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Zahl „40“ die Zahl „35“ tritt.
Seminare zur Beamtenversorgung Praxis-Seminare zum Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern. Veranstalter: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, der seit 1997 - also seot mehr als 25 Jahren zu den wichtigsten Themen rund um Beamtinnen und Beamte sowie den Öffentlichen Dienst publiziert und referiert. Dipl. Verw. Uwe Tillmann gilt als Experte für diesen Themenkreis und wird von Behörden auf allen Ebenen als Referent verpflichtet. Mehr Informationen (Orte und Termine): www.die-oeffentliche-verwaltung.de |
Red 20231012