Ihre nächste Reha - Recherchieren Sie mit dem "führenden" Klinikverzeichnis
"Das führende Klinikverzeichnis rund um die Beihilfe" gibt ihnen Orientierung bei der Suche nach der geeigneten Klinik für Ihre nächsten Rehat. Sie können auch nach Indikationen von A bis Z suchen. Beamtinnen und Beamte finden zudem vorteilhafte Angebote nach Gesundheitswochen..


Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG): § 92l Nichtberücksichtigung der Energiepreispauschale

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

>>>zur Übersicht des Beamtenversorgungsgesetz von Thüringen (ThürBeamtVG)

Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG): § 92l Nichtberücksichtigung der Energiepreispauschale

 

§ 92l Nichtberücksichtigung der Energiepreispauschale

Die nach dem Abschnitt XV des Einkommensteuergesetzes gewährte Energiepreispauschale von 300 Euro gilt nicht als Einkünfte im Sinne dieses Gesetzes.


{referenz:angebote_des_dbw}


Red 20231012

 

mehr zu: Thüringen
  Startseite | www.beamtenversorgungsrecht.de | Datenschutz | Impressum