Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG): § 45 Allgemeines

 

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Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG): § 45 Allgemeines

 

Dritter Abschnitt
Hinterbliebenenversorgung
Erster Unterabschnitt
Allgemeine Hinterbliebenenversorgung 

§ 45 Allgemeines

Die Hinterbliebenenversorgung umfasst

1. Bezüge für den Sterbemonat,
2. Sterbegeld,
3. Witwengeld,
4. Witwenabfindung,
5. Waisengeld,
6. Unterhaltsbeiträge,
7. Versorgung von Witwern und hinterbliebenen eingetragenen Lebenspartnern.


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Red 20231012

 

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