Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG): § 92e Überleitungsausgleich für Lehrer für untere Klassen und Lehrer an einer Förderschule

 

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Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG): § 92e Überleitungsausgleich für Lehrer für untere Klassen und Lehrer an einer Förderschule

 

§ 92e Überleitungsausgleich für Lehrer für untere Klassen und Lehrer an einer Förderschule

Bei Lehrern für untere Klassen und Lehrern an einer Förderschule der Besoldungsgruppe A 11 im Sinne des § 67 des Thüringer Besoldungsgesetzes in der bis zum 30. April 2017 geltenden Fassung, die vor dem 1. Januar 2017 in den Ruhestand getreten sind, ist der Überleitungsausgleich nach der Anlage ruhegehaltfähiger Dienstbezug.


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Red 20231012

 

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