OnlineService für 10 Euro Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos |
>>>zur Übersicht des Beamtenversorgungsgesetz von Thüringen (ThürBeamtVG)
Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG): § 89 Regelung zu § 97 Abs. 8 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG)
§ 89 Regelung zu § 97 Abs. 8 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG)
Für Professoren, die nach § 97 Abs. 8 ThürHG von ihren amtlichen Pflichten entbunden wurden oder werden (Entpflichtung), und ihre Hinterbliebenen gilt § 91 BeamtVG in der am 31. August 2006 geltenden Fassung entsprechend.
Seminare zur Beamtenversorgung Praxis-Seminare zum Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern. Veranstalter: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, der seit 1997 - also seot mehr als 25 Jahren zu den wichtigsten Themen rund um Beamtinnen und Beamte sowie den Öffentlichen Dienst publiziert und referiert. Dipl. Verw. Uwe Tillmann gilt als Experte für diesen Themenkreis und wird von Behörden auf allen Ebenen als Referent verpflichtet. Mehr Informationen (Orte und Termine): www.die-oeffentliche-verwaltung.de |
Red 20231012