SMAVA

Beamtenrecht in Thüringen: Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften

ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung 

 

Beamtenrechtliche Vorschriften für das Land Thüringen .

 

Aktuelle Meldungen für Beamte und Tarifkräfte
des Landes Thüringen:
 

www.besoldung-thueringen.de 

Beamtenrecht und Besoldung

Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG)

Thüringer Gesetz über die Anpassung von Bezügen
der Beamten in den Besoldungsgruppen B 9 und B 10
und der vergleichbaren Versorgungsempfänger
in den Jahren 2003 und 2004

Thüringer Sonderzahlungsgesetz (ThürSZG)

Thüringer Gerichtsvollzieherentschädigungsverordnung
(ThürGVEntschVO)

Verordnungen für den kommunalen Bereich:
- Thüringer Kommunal-Besoldungsverordnung
(ThürKomBesV)
- Thüringer Verordnung über die
Dienstaufwandentschädigung der hauptamtlichen
kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürDafwEV)

Thüringer Dienstwohnungsverordnung (ThürDwV)

Thüringer Leistungsstufenverordnung (ThürLStuVO)

Thüringer Zuständigkeitsverordnung
Bezüge (ThürZustVBezüge)  

 

 


Neu aufgelegt: Mai 2025 >>>hier bestellen

 

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro (inkl. Versand und 7 Prozent MwSt.):
Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern
Beihilferecht in Bund und Ländern.

Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich. Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden


.

 

Red 20260529 / Red 20231018

mehr zu: Thüringen
  Startseite | www.beamtenversorgungsrecht.de | Datenschutz | Impressum