Landesbeamtenversorgungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBeamtVG LSA): § 89 Aufgabenübertragung an die Unfallkasse Sachsen-Anhalt

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 


>>>zur Übersicht des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG LSA)


Landesbeamtenversorgungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBeamtVG LSA): § 89 Aufgabenübertragung an die Unfallkasse Sachsen-Anhalt

 

§ 89 Aufgabenübertragung an die Unfallkasse Sachsen-Anhalt 

(1) Der Unfallkasse Sachsen-Anhalt wird die Aufgabe übertragen, die zur Erfüllung der Verordnung (EU) Nr. 349/ 2011 der Kommission vom 11. April 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz betreffend Statistiken über Arbeitsunfälle (ABl. L 97 vom 12. 4. 2011, S. 3) erforderlichen Daten über Dienstunfälle der unmittelbaren und mittelbaren Beamtinnen und Beamten des Landes zu verarbeiten und sie insbesondere durch Aufnahme in ihre Datenlieferungen zu Arbeitsunfällen der Unfallversicherten über ihren Spitzenverband an das zuständige Bundesministerium zu übermitteln.

(2) Die Dienstherren übermitteln der Unfallkasse Sachsen-Anhalt in einem einheitlichen Meldeverfahren alle für die Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Daten. Der Unfallkasse Sachsen-Anhalt sind alle durch die Aufgabenwahrnehmung entstehenden Kosten zu erstatten. Das Nähere zur Aufgabenwahrnehmung und Kostenerstattung regelt eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Unfallkasse Sachsen-Anhalt und dem Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt.


Seminare zur Beamtenversorgung 

Praxis-Seminare für Mitglieder in Personalvertretungen zur Beamtenversorgung in Bund und Ländern. Veranstalter: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, der seit mehr als 25 Jahren zu den wichtigsten Themen rund um Beamte und den Öffentlichen Dienst publiziert und referiert. Dipl. Verw. Uwe Tillmann gilt als Experte für diesen Themenkreis und wird von Behörden auf allen Ebenen als Referent verpflichtet.

Mehr Informationen (Orte und Termine): www.die-oeffentliche-verwaltung.de


Red 20231010

 

 

mehr zu: Sachsen-Anhalt
  Startseite | www.beamtenversorgungsrecht.de | Datenschutz | Impressum