Landesbeamtenversorgungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBeamtVG LSA): Anlage

 

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Landesbeamtenversorgungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBeamtVG LSA): Anlage

 

Anlage (zu § 42 Abs. 3 Satz 1)

Höhe des Unfallausgleichs

Gültig ab 1. Dezember 2022

Minderung der Erwerbsfähigkeit
in v. H.
Betrag in Euro
30 169
40 229
50 341
60 425
70 583
80 695
90 837
100 930

 


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Red 20231010




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