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Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG): § 2 Arten der Versorgung
§ 2 Arten der Versorgung
Versorgungsbezüge sind
1. Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
2. Hinterbliebenenversorgung,
3. Bezüge bei Verschollenheit,
4. Unfallfürsorge,
5. Übergangsgeld,
6. Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,
7. (weggefallen)
8. Unterschiedsbetrag nach § 57 Abs. 1 Sätze 2 und 3,
9. Ausgleichsbetrag nach § 57 Abs. 2,
10. jährliche Sonderzahlung nach § 57 Abs. 3,
11. Leistungen nach den §§ 58 bis 61.
{referenz:angebote_des_dbw}
Red 20231003