Ihre nächste Reha - Recherchieren Sie mit dem "führenden" Klinikverzeichnis
"Das führende Klinikverzeichnis rund um die Beihilfe" gibt ihnen Orientierung bei der Suche nach der geeigneten Klinik für Ihre nächsten Rehat. Sie können auch nach Indikationen von A bis Z suchen. Beamtinnen und Beamte finden zudem vorteilhafte Angebote nach Gesundheitswochen..


Sachsen: Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz (SächsBeamtVG): § 105 Mitteilungspflicht für den Versorgungsbericht

 

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Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz (SächsBeamtVG): § 105 Mitteilungspflicht für den Versorgungsbericht

 

§ 105 Mitteilungspflicht für den Versorgungsbericht

Das Statistische Landesamt übermittelt dem Staatsministerium der Finanzen auf dessen Anforderung die für die Erstellung des Versorgungsberichtes erforderlichen Daten.



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Red 20231008

 

 

 

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