Ihre nächste Reha - Recherchieren Sie mit dem "führenden" Klinikverzeichnis
"Das führende Klinikverzeichnis rund um die Beihilfe" gibt ihnen Orientierung bei der Suche nach der geeigneten Klinik für Ihre nächsten Rehat. Sie können auch nach Indikationen von A bis Z suchen. Beamtinnen und Beamte finden zudem vorteilhafte Angebote nach Gesundheitswochen..


Hessisches Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG): § 66 Mitteilungspflicht für statistische Zwecke

 

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Hessisches Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG): § 66 Mitteilungspflicht für statistische Zwecke

 

§ 66 Mitteilungspflicht für statistische Zwecke

 

Die meldepflichtigen Daten über Dienstunfälle von Beamtinnen und Beamten im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 349/2011 der Kommission vom 11. April 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz betreffend Statistiken über Arbeitsunfälle (ABl. Nr. L 97, S. 3) können über die Unfallkasse Hessen weitergemeldet werden. Einzelheiten zum Verfahren und zur Kostenerstattung können in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt werden.


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Red 20230928

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