OnlineService für 10 Euro Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos |
>>>zur Übersicht des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes (HBeamtVG)
Hessisches Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG): § 39 Heilverfahren
§ 39 Heilverfahren
(1) Bei einem Dienstunfall besteht Anspruch auf Erstattung der angemessenen Kosten für
1. die notwendige ärztliche Behandlung,
2. die notwendige Versorgung mit Arznei- und anderen Heilmitteln, Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die den Erfolg der Heilbehandlung sichern oder die Unfallfolgen erleichtern sollen,
3. die notwendige Pflege und die notwendigen wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach Maßgabe des § 41 Abs. 4 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch,
4. die notwendige Haushaltshilfe,
5. die Überführung und Bestattung, wenn die oder der Verletzte an den Folgen des Dienstunfalls verstorben ist.
Für am 30. November 2021 bestandskräftig festgesetzte Kosten für außergewöhnlichen Kleider- und Wäscheverschleiß gilt § 39 Abs. 1 Nr. 5 in der bis zum 30. November 2021 geltenden Fassung fort.
(2) Die oder der Verletzte ist verpflichtet, sich einer Krankenhausbehandlung zu unterziehen, wenn diese nach einer ärztlichen Stellungnahme zur Sicherung des Heilerfolgs notwendig ist. Die ärztliche Stellungnahme ist von der für die Durchführung des Heilverfahrens zuständigen Dienstbehörde anzufordern.
(3) Die oder der Verletzte ist verpflichtet, sich einer ärztlichen Behandlung zu unterziehen, es sei denn, dass sie mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit der oder des Verletzten verbunden ist. Gleiches gilt für eine Operation dann, wenn sie keinen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeutet.
(4) Die Durchführung regelt die Landesregierung durch Rechtsverordnung.
Seminare zur Beamtenversorgung Praxis-Seminare zum Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern. Veranstalter: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, der seit 1997 - also seot mehr als 25 Jahren zu den wichtigsten Themen rund um Beamtinnen und Beamte sowie den Öffentlichen Dienst publiziert und referiert. Dipl. Verw. Uwe Tillmann gilt als Experte für diesen Themenkreis und wird von Behörden auf allen Ebenen als Referent verpflichtet. Mehr Informationen (Orte und Termine): www.die-oeffentliche-verwaltung.de |
Red 20230928