
| ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern |
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Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung |
Beamtenrechtliche Vorschriften in Hessen .
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Besoldung Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) Hessisches Anpassungsgesetz zum 2. BesVNG Hessisches Sonderzahlungsgesetz (HSZG) Gesetz über die Nichtanpassung der Bezüge der Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen Verordnungen nach § 26 Abs. 5 BBesG StellenobergrenzenVO Verordnung zur Anwendung der Stellenobergenzen Verordnung über Abweichungen von den Verordnung zur Regelung von Besonderheiten Verordnung über Ausnahmen bei Anwendung der Hessische Kommunalbesoldungsverordnung (HKomBesV) Theaterbetriebszulagenverordnung (ThZulVO) Arbeitszeitguthaben-Ausgleichsverordnung Hessische Verordnung über die Gewährung eines Verordnung über die Gewährung von Zulagen für Hessische Leistungsprämien- und -zulagenverordnung Hessische Leistungsstufenverordnung (HLStVO) Verordnung über Leistungsbezüge sowie |
Zu den aktuellen Besoldungstabellen für das Land Hessen Link-TIPPS zu den Themen Besoldung Beihilfe Beamtenversorgung www.beamtenversorgung-online.de Gesetze, Verordnungen für Beamte Geld Einkaufsvorteile für den öffentlichen Dienst Urlaub, Reisen, Freizeit www.urlaubsverzeichnis-online.de
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