
| ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern |
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Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung |
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Beamtenrecht im Saarland
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Beamtenrecht Saarland: Saarländisches Beamtengesetz (SBG) -
Besoldungsrecht Saarländisches Besoldungsgesetz (SBesG) Zweites Saarländisches Besoldungsanpassungsgesetz Gesetz Nr. 1560 zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften („ProfBesReformG – AnpG") Gesetz über die Errichtung eines Landesamtes für Finanzen und eines Landesamtes für Bau und Liegenschaften Gesetz Nr. 1537 über die Anpassung der Grundgehälter für Beamte des Saarlandes in den Besoldungsgruppen B 8 und B 9 Saarländisches Sonderzahlungsgesetz Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieher Verordnung zur Übertragung besoldungsrechtlicher Zuständigkeiten Verordnung über die Regelung von Zuständigkeiten nach der Vollstreckungsvergütungsverordnung Verordnung über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen Saarländische Kommunalbesoldungsverordnung Verordnungen gemäß § 26 Abs. 5 BBesG (Stellenobergrenzen in besonderen Bereichen) Stellenobergrenzenverordnung Verordnung nach § 26 Abs. 5 Nr. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes für Beamte bei Sparkassen Lehrkräfte-Zulagenverordnung (LZulV) |
Verordnung über die Anrechnung von Sachbezügen nach § 10 BBesG Verordnung über die Vergütung an Protokollführer in Sitzungen kommunaler Vertretungskörperschaften und Ausschüsse Verordnungen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen VO-Aufwandsentschädigung kommunale Wahlbeamte und Behördenleiter VO-Aufwandentschädigung Verordnung über die Gewährung einer Ausgleichszahlung bei Arbeitszeitguthaben aus einer ungleichmäßigen Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit Saarländische Verordnung über Leistungsbezüge sowie Forschungs- und Lehrzulagen für Professorinnen und Professoren
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Red 20260529 / Red 20231018