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Saarländisches Beamtenversorgungsgesetz (SBeamtVG): § 94 Versorgungslastenteilung im Falle eines zusätzlichen Dienstherrenwechsels nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag
§ 94 Versorgungslastenteilung im Falle eines zusätzlichen Dienstherrenwechsels nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag
Erfolgt in Fällen des § 92 nach dem 31. Dezember 2010 ein Dienstherrenwechsel, der unter § 3 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages fällt, haben die früheren, nach bisherigem Recht erstattungspflichtigen Dienstherren anstelle der Erstattung nach § 92 Absatz 1 bis 3 eine Abfindung an den zuletzt abgebenden Dienstherrn zu leisten. § 93 Absatz 2, 3, 4 Satz 2 und Absatz 5 gilt entsprechend.
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Red 20231005