Saarland: Saarländisches Beamtenversorgungsgesetz (SBeamtVG): § 84 Versorgungsauskunft

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

 

>>>zur Übersicht des Saarländischen Beamtenversorgungsgesetzes (SBeamtVG)


Saarländisches Beamtenversorgungsgesetz (SBeamtVG): § 84 Versorgungsauskunft

 

Abschnitt XII
Versorgungsauskunft 

§ 84 Versorgungsauskunft

Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit kann bei ausführlicher Darlegung eines besonderen Interesses auf Antrag eine Versorgungsauskunft durch die für die Festsetzung der Versorgungsbezüge zuständige Stelle erteilt werden.


Seminare zur Beamtenversorgung 

Praxis-Seminare zum Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern. Veranstalter: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, der seit 1997 - also seot mehr als 25 Jahren zu den wichtigsten Themen rund um Beamtinnen und Beamte sowie den Öffentlichen Dienst publiziert und referiert. Dipl. Verw. Uwe Tillmann gilt als Experte für diesen Themenkreis und wird von Behörden auf allen Ebenen als Referent verpflichtet.

Mehr Informationen (Orte und Termine): www.die-oeffentliche-verwaltung.de


Red 20231005

mehr zu: Saarland
  Startseite | www.beamtenversorgungsrecht.de | Datenschutz | Impressum