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Saarländisches Beamtenversorgungsgesetz (SBeamtVG): § 2 Arten der Versorgung
§ 2 Arten der Versorgung
Versorgungsbezüge sind
1. Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
2. Hinterbliebenenversorgung,
3. Bezüge bei Verschollenheit,
4. Unfallfürsorge,
5. Übergangsgeld,
6. Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,
7. Erhöhungsbetrag nach § 16 Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 1,
8. Unterschiedsbetrag nach § 55 Absatz 1 Satz 2 und 3,
9. Leistungen nach den §§ 56 bis 60,
10. Ausgleichsbetrag nach § 55 Absatz 2.
{referenz:angebote_des_dbw}
Red 20231005