Rheinland-Pfalz: Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG): § 97c Übergangsvorschrift zur Anrechnung von Einkünften in den Jahren 2021 bis 2024

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

 

>>>zur Übersicht des Landesbeamtenversorgungsgesetzes von Rheinland-Pfalz
 

Rheinland-Pfalz: Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG): § 97c Übergangsvorschrift zur Anrechnung von Einkünften in den Jahren 2021 bis 2024

 

§ 97c Übergangsvorschrift zur Anrechnung von Einkünften in den Jahren 2021 bis 2024

Werden Versorgungsberechtigte im Rahmen der Mithilfe bei dem Wiederaufbau der von Hochwasser und Starkregenfällen im Juli 2021 betroffene Gebiete im öffentlichen Dienst verwendet (§ 73 Abs. 5 Satz 2 und 3), so gelten die hieraus für die Jahre 2021 bis 2024 erzielten Einkünfte nicht als Erwerbseinkommen.


Seminare zur Beamtenversorgung 

Praxis-Seminare zum Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern. Veranstalter: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, der seit 1997 - also seot mehr als 25 Jahren zu den wichtigsten Themen rund um Beamtinnen und Beamte sowie den Öffentlichen Dienst publiziert und referiert. Dipl. Verw. Uwe Tillmann gilt als Experte für diesen Themenkreis und wird von Behörden auf allen Ebenen als Referent verpflichtet.

Mehr Informationen (Orte und Termine): www.die-oeffentliche-verwaltung.de


Red 20231004

mehr zu: Rheinland-Pfalz
  Startseite | www.beamtenversorgungsrecht.de | Datenschutz | Impressum