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Rheinland-Pfalz: Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG): § 27 Allgemeines
Abschnitt 2
Hinterbliebenenversorgung
§ 27 Allgemeines
Die Hinterbliebenenversorgung umfasst
1. Bezüge für den Sterbemonat (§ 28),
2. Sterbegeld (§ 29),
3. Witwen- oder Witwergeld (§ 31),
4. Witwen- oder Witwerabfindung (§ 33),
5. Waisengeld (§ 35),
6. Unterhaltsbeiträge (§§ 34, 35 Abs. 2 Satz 2 und § 38).
{referenz:angebote_des_dbw}
Red 20231004