Ihre nächste Reha - Recherchieren Sie mit dem "führenden" Klinikverzeichnis
"Das führende Klinikverzeichnis rund um die Beihilfe" gibt ihnen Orientierung bei der Suche nach der geeigneten Klinik für Ihre nächsten Rehat. Sie können auch nach Indikationen von A bis Z suchen. Beamtinnen und Beamte finden zudem vorteilhafte Angebote nach Gesundheitswochen..


Rheinland-Pfalz: Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG): § 39 Beginn der Zahlungen

 

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Rheinland-Pfalz: Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG): § 39 Beginn der Zahlungen

 

§ 39 Beginn der Zahlungen

Zahlungen aufgrund von Ansprüchen nach diesem Abschnitt (Hinterbliebenenversorgung) beginnen mit dem Ersten des Monats, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens jedoch mit dem Ablauf des Sterbemonats. Kinder, die nach diesem Zeitpunkt geboren werden, erhalten Waisengeld oder einen Unterhaltsbeitrag nach § 38 vom Beginn des Geburtsmonats an.


{referenz:angebote_des_dbw}


Red 20231004

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