Ihre nächste Reha - Recherchieren Sie mit dem "führenden" Klinikverzeichnis
"Das führende Klinikverzeichnis rund um die Beihilfe" gibt ihnen Orientierung bei der Suche nach der geeigneten Klinik für Ihre nächsten Rehat. Sie können auch nach Indikationen von A bis Z suchen. Beamtinnen und Beamte finden zudem vorteilhafte Angebote nach Gesundheitswochen..


Rheinland-Pfalz: Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG): § 78 Mindestbelassung bei Unterhaltsbeitrag nach § 47

 

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Rheinland-Pfalz: Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG): § 78 Mindestbelassung bei Unterhaltsbeitrag nach § 47

 

§ 78 Mindestbelassung bei Unterhaltsbeitrag nach § 47

Bei Bezug eines Unterhaltsbeitrags nach § 47 ist mindestens ein Betrag zu belassen, der unter Berücksichtigung der Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge des Dienstunfalles dem Unfallausgleich entspricht. Dies gilt nicht, wenn wegen desselben Unfalls Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz zusteht.


{referenz:angebote_des_dbw}


Red 20231004

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