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Bremen Beamtenversorgungsgesetz (BbgBeamtVG): § 2 Arten der Versorgung
§ 2 Arten der Versorgung
Versorgungsbezüge sind
1. Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
2. Hinterbliebenenversorgung,
3. Bezüge bei Verschollenheit,
4. Unfallfürsorge,
5. Übergangsgeld,
6. Erhöhungsbetrag nach § 16 Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 1,
7. Unterschiedsbetrag nach § 57 Absatz 1 Satz 2 und 3,
8. Ausgleichsbetrag nach § 57 Absatz 2,
9. jährliche Sonderzahlung nach § 57 Absatz 3,
10. Zuschläge nach den §§ 58 bis 60.
{referenz:angebote_des_dbw}
Red 20230927