Beamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBeamtVG): § 88e Aberkennung von Altersgeld, Erlöschen des Anspruchs wegen Verurteilung

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

 

>>>zur Übersicht des Beamtenversorgungsgesetz von Schleswig-Holstein (SHBeamtVG)

 

Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Beamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBeamtVG): § 88e Aberkennung von Altersgeld, Erlöschen des Anspruchs wegen Verurteilung

 

§ 88e Aberkennung von Altersgeld, Erlöschen des Anspruchs wegen Verurteilung

(1) Der Anspruch auf Altersgeld ist abzuerkennen, wenn die ehemalige Beamtin oder der ehemalige Beamte vor der Beendigung des Beamtenverhältnisses ein Dienstvergehen begangen hat, das bei einer Beamtin oder einem Beamten auf Lebenszeit oder einer Beamtin oder einem Beamten auf Zeit nach Disziplinarrecht die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder bei einer Beamtin oder einem Beamten auf Probe nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 des Beamtenstatusgesetzes die Entlassung zur Folge hätte.

(2) Von dem Altersgeld kann beginnend mit dem Monat, der auf die Bekanntgabe der Aberkennung folgt, bis zum Ablauf des Monats, in dem die Aberkennung unanfechtbar wird, bis zu 50 % des monatlichen Altersgeldes einbehalten werden.

(3) Zuständig für Entscheidungen nach den Absätzen 1 und 2 ist die zum Zeitpunkt der Beendigung des Beamtenverhältnisses zuständige oberste Dienstbehörde.

(4) In Fällen, in denen die ehemalige Beamtin oder der ehemalige Beamte vor der Beendigung des Beamtenverhältnisses eine Tat im Sinne des § 24 Absatz 1 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes begeht, gilt § 70 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 entsprechend.


Seminare zur Beamtenversorgung 

Praxis-Seminare für Mitglieder in Personalvertretungen zur Beamtenversorgung in Bund und Ländern. Veranstalter: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, der seit mehr als 25 Jahren zu den wichtigsten Themen rund um Beamte und den Öffentlichen Dienst publiziert und referiert. Dipl. Verw. Uwe Tillmann gilt als Experte für diesen Themenkreis und wird von Behörden auf allen Ebenen als Referent verpflichtet.

Mehr Informationen (Orte und Termine): www.die-oeffentliche-verwaltung.de


Red 20231011

 

 

mehr zu: Schleswig-Holstein
  Startseite | www.beamtenversorgungsrecht.de | Datenschutz | Impressum