Ihre nächste Reha - Recherchieren Sie mit dem "führenden" Klinikverzeichnis
"Das führende Klinikverzeichnis rund um die Beihilfe" gibt ihnen Orientierung bei der Suche nach der geeigneten Klinik für Ihre nächsten Rehat. Sie können auch nach Indikationen von A bis Z suchen. Beamtinnen und Beamte finden zudem vorteilhafte Angebote nach Gesundheitswochen..


Beamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBeamtVG): § 20 Allgemeines

 

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Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Beamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBeamtVG): § 20 Allgemeines

 

Abschnitt III
Hinterbliebenenversorgung

§ 20 Allgemeines

Die Hinterbliebenenversorgung (§§ 21 bis 31) umfasst

1. Bezüge für den Sterbemonat,
2. Sterbegeld,
3. Witwen- oder Witwergeld,
4. Witwen- oder Witwerabfindung,
5. Waisengeld,
6. Unterhaltsbeiträge.


{referenz:angebote_des_dbw}


Red 20231011

 

 

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