Ihre nächste Reha - Recherchieren Sie mit dem "führenden" Klinikverzeichnis
"Das führende Klinikverzeichnis rund um die Beihilfe" gibt ihnen Orientierung bei der Suche nach der geeigneten Klinik für Ihre nächsten Rehat. Sie können auch nach Indikationen von A bis Z suchen. Beamtinnen und Beamte finden zudem vorteilhafte Angebote nach Gesundheitswochen..


Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG NRW): § .99 Dokumentationspflichten und Zahlungsmodalitäten

 

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Beamtenversorgungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesbeamtenversorgungsgesetz – LBeamtVG NRW): § 99 Dokumentationspflichten und Zahlungsmodalitäten

§ 99 Dokumentationspflichten und Zahlungsmodalitäten

(1) Der zahlungspflichtige Dienstherr hat die Berechnung des Zahlungsbetrags durchzuführen und dem berechtigten Dienstherrn gegenüber nachzuweisen.

(2) Die Abfindung ist innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme beim neuen Dienstherrn zu leisten. In Fällen des § 95 Absatz 4 Nummer 2 beginnt die Frist nach Mitteilung der Aufnahme durch den neuen Dienstherrn.

(3) Die beteiligten Dienstherrn können abweichende Zahlungsregelungen vereinbaren.

(4) Die Abwicklung kann auf andere Stellen übertragen werden.


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Red 20231002

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