OnlineService für 10 Euro Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos |
>>>zur Übersicht des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Nordrhein-Westfalen
Beamtenversorgungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesbeamtenversorgungsgesetz – LBeamtVG NRW): § 2 Arten der Versorgung
§ 2 Arten der Versorgung
Versorgungsbezüge sind
1. Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag (§§ 4 bis 19),
2. Hinterbliebenenversorgung (§§ 20 bis 33),
3. Bezüge bei Verschollenheit (§ 34),
4. Unfallfürsorge (§§ 35 bis 55),
5. Übergangsgeld (§ 56),
5a. Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen (§ 56a) und
6. familienbezogene Leistungen (§§ 58 bis 62).
{referenz:angebote_des_dbw}
Red 20231002