
| ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern |
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Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung |
Beamtenrecht in Berlin
Ausgwählte beamtenrechtliche Vorschriften
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Landesbesoldungsgesetz (LBesG) Landesanpassungsgesetz zum 2. BesVNG Gesetz zur Umsetzung des Sonderzahlungsgesetz (SZG) Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten der Lehrkräftezulagenverordnung Verordnungen zur Regelung von Stellenobergrenzen Verordnung zur Regelung von Besonderheiten Verordnung über Ausnahmen bei der Anwendung von Stellenobergrenzen beim Pestalozzi-Fröbel-Haus und Verordnung über Ausnahmen bei der Anwendung von Stellenobergrenzen in der Verwaltung der Hochschule Leistungsstufenverordnung (LStVO) Leistungsprämien- und –zulagenverordnung (LPZVO) |
Zu den aktuellen Besoldungstabellen für das Land Berlin Link-TIPPS zu den Themen Besoldung Beihilfe Beamtenversorgung www.beamtenversorgung-online.de Gesetze, Verordnungen für Beamte Geld Einkaufsvorteile für den öffentlichen Dienst Urlaub, Reisen, Freizeit |
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