Landesbeamtenversorgungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBeamtVG LSA): § 24 Leistungen

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 


>>>zur Übersicht des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG LSA)


Landesbeamtenversorgungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBeamtVG LSA): § 24 Leistungen

 

Kapitel 3
Hinterbliebenenversorgung und Bezüge bei Verschollenheit 

§ 24 Leistungen

Die Hinterbliebenenversorgung umfasst

1. Bezüge für den Sterbemonat,
2. Sterbegeld,
3. Witwen- oder Witwergeld,
4. Witwen- oder Witwerabfindung,
5. Waisengeld,
6. Unterhaltsbeiträge.


{referenz:angebote_des_dbw}


Red 20231010

 

 

mehr zu: Sachsen-Anhalt
  Startseite | www.beamtenversorgungsrecht.de | Datenschutz | Impressum