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Landesbeamtenversorgungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBeamtVG LSA): § 2 Arten der Versorgung

 

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Landesbeamtenversorgungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBeamtVG LSA): § 2 Arten der Versorgung

 

§ 2 Arten der Versorgung

Versorgungsbezüge sind:

1. Ruhegehalt, versorgungsrechtlicher Unterhaltsbeitrag oder Ausgleichsbetrag nach § 22a,
2. Hinterbliebenenversorgung,
3. Bezüge bei Verschollenheit,
4. Unfallfürsorge,
5. Erhöhungsbetrag nach § 20 Abs. 3 Satz 3,
6. der Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen nach § 59,
7. die Stufe 2 des Familienzuschlages nach § 61 Abs. 1 Satz 2,
8. Ausgleichsbetrag nach § 61 Abs. 2,
9. Leistungen nach den §§ 62 bis 66.

Zur Versorgung gehören ferner das Übergangsgeld nach den §§ 57 und 58 sowie die jährliche Sonderzahlung nach § 60.


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Red 20231010

 

 

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