OnlineService für 10 Euro Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos |
>>>zur Übersicht des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG LSA)
Landesbeamtenversorgungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBeamtVG LSA): § 2 Arten der Versorgung
§ 2 Arten der Versorgung
Versorgungsbezüge sind:
1. Ruhegehalt, versorgungsrechtlicher Unterhaltsbeitrag oder Ausgleichsbetrag nach § 22a,
2. Hinterbliebenenversorgung,
3. Bezüge bei Verschollenheit,
4. Unfallfürsorge,
5. Erhöhungsbetrag nach § 20 Abs. 3 Satz 3,
6. der Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen nach § 59,
7. die Stufe 2 des Familienzuschlages nach § 61 Abs. 1 Satz 2,
8. Ausgleichsbetrag nach § 61 Abs. 2,
9. Leistungen nach den §§ 62 bis 66.
Zur Versorgung gehören ferner das Übergangsgeld nach den §§ 57 und 58 sowie die jährliche Sonderzahlung nach § 60.
{referenz:angebote_des_dbw}
Red 20231010