Berlin: Versorgungsberichte - Fortschreibung des Berichts zur Entwicklung der Versorgungsausgaben von 2019: 1. Vorbemerkungen

 

 

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Berlin: Versorgungsberichte

Fortschreibung des Berichts zur Entwicklung der Versorgungsausgaben
(betr. Auflage B 96) vom 08.09.2019


1 Vorbemerkungen

Der Hauptausschuss hat den Senat mit den Beschlüssen vom 26. März 1996 (Drs. 13/280) und vom 3. Dezember 1997 (Drs. 13/2240) aufgefordert, erstmals zum 15. Mai 1996 und dann jeweils nach zwei Jahren einen Bericht über die Versorgungsausgaben für die Beamtinnen und Beamten sowie für die Richterinnen und Richter vorzulegen.

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner 19. Sitzung am 14. Dezember 2017 beschlossen, dass der Bericht über die Entwicklung der Versorgungsausgaben dem Hauptausschuss jeweils zu Beginn der Haushaltsberatungen vorzulegen ist.

Die Zahlenangaben stammen überwiegend aus den jeweiligen Geschäftsstatistiken des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS). Die Personalstandsstatistik wird jährlich zum 30. Juni, die Versorgungsempfängerstatistik zum 1. Januar eines jeden Jahres erhoben.

Dem AfS liegen im Zeitpunkt der Erstellung des Berichts, insbesondere der Prognoseberechnung über die Entwicklung der Zahl der Versorgungsberechtigten, zum Stand 1. Januar 2019 keine endgültigen Daten aus der Versorgungsempfängerstatistik vor. Die aktuellsten Aussagen können daher zum Stand 1. Januar 2018 getroffen werden.

Da die Daten vom AfS mit Geheimhaltung übersandt wurden, kann es bei Berechnungen zu Rundungsdifferenzen kommen.

Als Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger werden alle Empfängerinnen und Empfänger von Ruhegehalt, Witwen-/Witwergeld oder Waisengeld mit einem Versorgungsanspruch nach dem Beamtenversorgungsrecht bzw. nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gegenüber dem Land Berlin oder einer landesunmittelbaren Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts erfasst. Hierzu zählen auch Versorgungsfälle mit einem Anspruch nach dem Gesetz zu Art. 131 Grundgesetz (GG) sowie ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Berlin, die Zusatzversorgung nach der Vereinbarung über die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des Landes Berlin (VVA) erhalten. Die Zahl der beiden letztgenannten Versorgungsempfängergruppen ist stark rückläufig, da es sich um geschlossene Versorgungssysteme handelt, zu denen neue Versorgungsfälle nicht mehr hinzukommen. Versorgungsleistungen nach dem Gesetz zu Art. 131 GG wurden im Jahr 2018 nur in Höhe von rund 0,59 Mio. Euro und im Bereich der VVA in Höhe von rund 10,5 Mio. Euro gezahlt.

Nicht enthalten sind nach der Zusammenlegung der Landesversicherungsanstalt Berlin und der Landesversicherungsanstalt Brandenburg zur Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg zum 1. April 2006 die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der ehemaligen Landesversicherungsanstalt Berlin sowie der AOK Berlin (ehemalige DO-Angestellte). Sie sind nicht Gegenstand dieses Berichts.

Um die Entwicklung der Zahl der Versorgungsberechtigten präziser zu prognostizieren, wurde für die Fortschreibung des Berichts über die Entwicklung der Versorgungsausgaben vom 22. Mai 2012 (Rote Nummer 0316A) erstmalig das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) beauftragt, ausgehend von der Altersstruktur der am 30. Juni 2010
vorhandenen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter und der am 1. Januar 2011 vorhandenen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ein Prognosemodell zu erarbeiten. Auch für den vorliegenden Bericht hat das AfS die Prognoseberechnung übernommen. Jede ausscheidende beamtete Dienstkraft wurde im Prognosezeitraum grundsätzlich durch eine neue ersetzt. Bei den beamteten Lehrkräften wurde eine Wiederbesetzungsquote von 10% zu Grunde gelegt. Trotz des Verbeamtungsstopps im Lehrerbereich gibt es, z. B. durch Versetzungen aus anderen Bundesländern, Zugänge beamteter Lehrkräfte. Es wurde darüber hinaus berücksichtigt, dass die Sterbewahrscheinlichkeit der in der Prognoseberechnung betrachteten Population
etwas geringer ist als im Durchschnitt der Berliner Bevölkerung.

Die Prognose zur Entwicklung der Versorgungsausgaben basiert auf den Ist-Zahlungen im Haushaltsjahr 2018. Im unmittelbaren Landesdienst wurden die einzelnen Titel der hier im Wesentlichen maßgeblichen Gruppe 432 des Kapitels 2940 den Bereichen Schuldienst, Vollzugsdienst und übriger Verwaltungsdienst zugeordnet, wodurch leichte Unschärfen entstehen, da im Haushaltsplan nicht der hier gesondert betrachtete Vollzugsbereich (Polizei-, Justizvollzug, Feuerwehreinsatzdienst) abgebildet wird, sondern die Politikfelder „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ und „Rechtsschutz“. In diesen sind neben den ehemaligen Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten auch die ehemaligen allgemeinen Verwaltungsbeamtinnen und –beamten, die Richterinnen und Richter sowie die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger enthalten. In die Prognose der Entwicklung der Versorgungsausgaben fließen die jeweiligen vom AfS prognostizierten Steigerungsraten hinsichtlich der Zahl der Versorgungsberechtigten sowie die jeweils unterstellten Versorgungsanpassungen im Prognosezeitraum ein.

In Variante 0 der Prognose wird von gleichbleibenden Versorgungsbezügen im gesamten Prognosezeitraum (bis 2034) ausgegangen und allein die steigende oder sinkende Zahl der Versorgungsberechtigten berücksichtigt. In den Varianten 1, 2 und 3 wird von jährlichen linearen Bezügeanpassungen von 1, 2 bzw. 3 Prozent ab dem 1. Januar 2021 ausgegangen. In allen vier Varianten sind die mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2019/2020 und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2019/2020) ab 1. April 2019 und ab 1. Februar 2020 jeweils um 4,3 Prozent vorgesehenen Anpassungen der Versorgungsbezüge berücksichtigt.

Versicherungsmathematisches Gutachten

Das versicherungsmathematische Gutachten zur Bestimmung des hypothetischen Rückstellungsbedarfs aufgrund der vorhandenen Pensionsanwartschaften der aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wurde dem Hauptausschuss mit Schreiben vom 25. März 2019, rote Nr. 0019 A vorgelegt.

Der hypothetische Rückstellungsbedarf bzw. die Pensionsverpflichtungen für alle aktiven Beamtinnen/Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger liegen im laufenden Jahr bei rd. 57 Mrd. Euro. Das Maximum wird in fünf Jahren mit rd. 68 Mrd. Euro erreicht und bleibt dann relativ konstant. Das liegt vor allem an der prognostizierten Entwicklung des HGB-Abzinsungssatzes, der sich als Zehnjahresdurchschnitt aus den Null-Kupon-Euro-Swaps und einem Korrekturaufschlag auf der Grundlage hochwertiger Industrieanleihen ergibt.

Die Erkenntnisse des versicherungsmathematischen Gutachtens zur Entwicklung der Kopfzahlen der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie zu den Versorgungsaufwendungen stimmen mit den Prognosen dieses Versorgungsberichts überein.


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Red 20231004

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