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Versorgungsberichte: Rheinland-Pfalz
Das Land verfügt über eine Versorgungsrücklage, die im Landesbeamtenversorgungsgesetz (§ 10a) geregelt ist. Die Neuanlage der Mittel erfolgt gemäß den Richtlinien für die Anlage der Mittel des Sondervermögens „Versorgungsrücklage des Landes“. Das Land Rheinland-Pfalz investiert u.a. in ein unter Nachhaltigkeitskriterien aufgestelltes Aktienportfolio. Der nachhaltige Aktienindex des Sondervermögens ist hier einsehbar.
Aktueller Bericht über die Beamtenversorgung
Jahr 2020
Unterrichtung durch die Landesregierung zu dem Beschluss des Landtags vom 30. Januar 1998 zu Drucksache 13/2567 (Plenarprotokoll 13/52, S. 4183)
Jahr 2019
Der LANDTAG RHEINLAND-PFALZ hat in der 17. Wahlperiode am 19.01.2021 mit Drucksache 17/14133 zu Drucksache 13/2567 und Unterrichtung durch die Landesregierung zum Beschluss des Landtags vom 30.01.1998 zu Drucksache 13/2567 (Plenarprotokoll 13/52, S. 4183) den Bericht über die Beamtenversorgung im Jahr 2019 an den Präsidenten des Landtags mit Schreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 8. Januar 2021 übersandt. Federführend ist in RLP das Ministerium der Finanzen (vom 9.11.2020).
Bericht über die Beamtenversorgung im Jahr 2019
Inhaltsübersicht
Grundlage
1. Berichtsauftrag
2. Vorbemerkung
B. Rechtsentwicklung im Jahr 2019
C. Beamtenversorgung im Jahr 2019
1. Anzahl der Versorgungsempfänger/innen
2. Versorgungsausgaben
3. Aufteilung nach Laufbahnen
4. Altersstruktur
5. Höhe der Besoldung und Versorgung
6. Neuversorgungsfälle
7. Durchschnittsalter
8. Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit
9. Begrenzt dienstfähige Beamtinnen und Beamte
D. Finanzierung der Versorgungsausgaben
Anlagen
Bericht über die Beamtenversorgung im Jahr 2019
A. Grundlage
1. Berichtsauftrag
a) Beschluss des Landtags Der Landtag hat am 30. Januar 1998 zu Drucksache 13/2567 folgenden Be-schluss gefasst: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, ab 1998 dem Landtag jährlich einen Versorgungsbericht rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen zuzuleiten.“ (Plenarprotokoll 13/52, S. 4183).
b) Auftrag des Ministerrats Der Ministerrat hatte sich in seiner Sitzung am 28. Juni 1994 im Zuge seiner Beratungen über die kurz- und mittelfristige Finanz- und Personalentwicklung auch mit der Situation im Bereich des Versorgungshaushalts befasst. Dabei hatte der Ministerrat gebeten, ihm jährlich, erstmals zum 1. Januar 1995, über die Entwicklung des Versorgungshaushalts unter besonderer Berücksichtigung der Kosten für die Versorgung dienstunfähiger Beamtinnen und Beamten zu berichten.
Mit dem Bericht über die Beamtenversorgung im Jahr 2019 wird der 26. Bericht über die Beamtenversorgung vorgelegt.
2. Vorbemerkung
Teil C sowie die Anlagen des vorliegenden Berichtes erfassen – soweit die Angaben die Aktivphase der Beamtinnen und Beamten betreffen – nur den Kernhaushalt. Die Angaben aus dem Bereich Versorgung betreffen bis zum Jahr 2018 den Kernhaushalt sowie die Landesbetriebe, die in der Aktivphase einen Versorgungszuschlag an den Landeshaushalt entrichtet haben (Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz sowie Landesbetrieb Daten und Information); nicht enthalten waren die Angaben zu den Globalhaushalten der Hochschulen (Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Universität Trier, Universität Kaiserslautern, Hochschule Kaiserslautern und die Hochschule Mainz, welche nun im Einzelplan des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur abgebildet werden), die die Versorgungsausgaben für ihren jeweiligen Bereich bis dahin selbst trugen.
In dem hier dargestellten Berichtsjahr 2019 sind somit auch diese Globalhaushalte enthalten, da sie in der Aktivphase nun einen Versorgungszuschlag an den Landeshaushalt entrichten.
Das bedeutet, dass die dargestellten Vergleiche mit dem Vorjahr bzw. den Vorjahren nur eingeschränkt aussagekräftig sind und sich erst das Jahr 2020 mit dem Jahr 2019 aufgrund der gleichen Datenbasis entsprechend vergleichen lässt. Der verhältnismäßig starke Anstieg der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie der Versorgungsausgaben insgesamt im Berichtsjahr 2019 lässt sich u. a. hierauf zurückführen (vgl. Punkt C Ziffer 1 und 2).
Soweit in dem Bericht Durchschnittswerte angegeben sind, wurden zur Erzielung eines möglichst repräsentativen Ergebnisses jeweils alle betroffenen unmittelba-ren Landesbeamtinnen und Landesbeamten berücksichtigt.
B. Rechtsentwicklung im Jahr 2019
Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006, das am 1. September 2006 in Kraft getreten ist, ist die Gesetzgebungskompetenz für das Besoldungs- und Versorgungsrecht der Landesbeamtinnen und -beamten auf die Länder übergegangen. Auf dieser Grundlage wurden mit dem Landesgesetz zur Anpassung der Besol-dung und Versorgung 2019/2020/2021 (LBVAnpG 2019/2020/2021) vom 18. Juni 2019 (GVBl. S. 119) die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger ab 1. Januar 2019 um 3,2 % sowie zum 1. Juli 2019 um weitere 2 % linear angepasst. Gleichzeitig wurden die Grundbeträge der Anwärterinnen und Anwärter sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zum 1. Januar 2019 pauschal um 50 EUR erhöht und zum 1. Juli 2019 um weitere 2 % linear angepasst.
C. Beamtenversorgung im Jahr 2019
1. Anzahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger Die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger ist im Berichtszeit-raum im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, und zwar um 5,1 % (2018 + 2,1 %; 2017 + 2,3 %). Die Zahl der Hinterbliebenen stieg im Jahr 2019 um 3,2 % (2018 + 0,3 %; 2017 + 0,5 %) und die der Ruhestandsbeamtinnen und -beamten stieg um 5,6 % (2018 + 2,5 %; 2017 + 2,8 %) an.
>>>zum Bericht 2019 über die Beamtenversorgung in Rheinland-Pfalz
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