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Versorgungsberichte von Berlin
Während der Bund schon viele Jahre eine Transparenz bei seinen Versorgungsberichten offenbart, gibt es dieses Datenmaterial bei den Ländern noch nicht. Eine vollständige Abbildung der Situation der Beamtenversorgung in allen Ländern gibt es bis heute nicht.
Eine vollständige Abbildung der Situation der Beamtenversorgung in allen Ländern gibt es bis heute nicht. Bislang sind vereinzelt (Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Berlin, Thüringen), aber mitunter durchaus detailliert Versorgungsberichte oder statistische Bestandsaufnahmen/prognostische Modellrechnungen und Darstellungen der Beamtenversorgung für die jeweiligen Bundesländer vorhanden. Diese wurden entweder über die Statistischen Landesämter veröffentlicht oder als Landtagsdrucksachen eingebracht. Die Berichte der Bundesländer kommen durchgehend zu dem Ergebnis, dass die Anzahl der Empfänger von Ruhegehalt und Hinterbliebenengeld und damit die Versorgungsausgaben der Länder kurz- bis mittelfristig stark ansteigen werden und innerhalb der nächsten zwei Jahrzehnte ihren Höhepunkt haben werden. Dieser Zuwachs spiegelt dabei das Einstellungsverhalten in der Vergangenheit wider. Die überproportional hohe Zunahme der Versorgungsausgaben hat ihre Ursache also nicht etwa im System der Beamtenversorgung, sondern ist nahezu ausschließlich auf die relative Zunahme der Zahl der Beamten und die zugleich wirksame demografische Entwicklung in Bezug auf die Lebenserwartung der Menschen in Deutschland zurückzuführen.
Da durch die Staatsorganisation der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer die Träger der personalintensiven öffentlichen Aufgaben (Bildung, Sicherheit, Justiz) sind, haben sie die relativ höchsten Personalausgaben der Gebietskörperschaften.
Wie dieser Umstand bei der laufenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen berücksichtigt wird, bleibt – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der ab dem Jahr 2020 auch für die Länder geltenden Schuldenbremse – eine brisante politische Thematik.
Hier eine Übersicht von Versorgungsberichten der Länder
Versorgungsberichte der Länder | LINK |
Berlin | |
Fortschreibung des Berichts zur Entwicklung der Versorgungsausgaben 2019 (betr. Auflage B. 96) Rote Nummer: 0532 1 Vorbemerkungen Der Hauptausschuss hat den Senat mit den Beschlüssen vom 26. März 1996 (Drs. 13/280) und vom 3. Dezember 1997 (Drs. 13/2240) aufgefordert, erstmals zum 15. Mai 1996 und dann jeweils nach zwei Jahren einen Bericht über die Versorgungsausgaben für die Beamtinnen und Beamten sowie für die Richterinnen und Richter vorzulegen. >>>mehr Informationen |
Berlin: Versorgungsberichte - Fortschreibung des Berichts zur Entwicklung der Versorgungsausgaben von 2019: Übersicht |
Fortschreibung des Berichts zur Entwicklung der Versorgungsausgaben Vorgang: 73 Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 10. Dezember 2015 Vorbemerkungen im Bericht Der Hauptausschuss hat den Senat mit den Beschlüssen vom 26. März 1996 (Drs. 13/280) und vom 3. Dezember 1997 (Drs. 13/2240) aufgefordert, erstmals zum 15. Mai 1996 und dann jeweils nach zwei Jahren einen Bericht über die Versorgungsausgaben für die Beamtinnen und Beamten sowie für die Richterinnen und Richter vorzulegen. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 20. März 2013 beschlossen, dass der Versorgungsbericht mit einem Ausblick bis zum Jahr 2028 bereits zu den Haushaltsberatungen 2014/2015 vorzulegen ist. Demgemäß wurde die Fortschreibung des Berichts zur Entwicklung der Versorgungsausgaben zum Beginn |
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>>>Zum gesamten Bericht >>>zum Versorgungsbericht des Landes Berlin von 2015 |
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Red 20231003 / 20211108 / 202105012 / BV 20200503