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Berlin: Versorgungsberichte
Fortschreibung des Berichts zur Entwicklung der Versorgungsausgaben
(betr. Auflage B. 39) vom 29.08.2017
7.3 Zuführung
Nach § 6 VersRücklG sind die Beträge, die sich durch die Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen des laufenden Jahres und der Vorjahre ergeben, nachträglich zum ersten Quartal des Folgejahres dem Sondervermögen zuzuführen. Auf die Zuführungen ist im laufenden Jahr ein Abschlag zu zahlen, der mit der Zuführung zu verrechnen ist. Der Beirat beim Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“ hat folgende Zuführungstermine beschlossen:
- 15. Februar (nachträgliche Zuführung nach § 6 Abs. 1 VersRücklG)
- 15. Juli (Abschlagszahlung für das laufende Jahr nach § 6 Abs. 2 VersRücklG).
Die Höhe der Beträge wird von der Senatsverwaltung für Finanzen im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport unter Verwendung der vom Bundesministerium für Finanzen entwickelten Berechnungsformel aus den Ist-Ausgaben des abgelaufenen Haushaltsjahres ermittelt.
11 Genauer: die Zentrale der Deutschen Bundesbank in Frankfurt
12 Details hierzu siehe unter 8.3 und 8.4
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Zuführungen zur Versorgungsrücklage für den landesunmittelbaren und den landesmittelbaren Bereich in den vergangenen Haushaltsjahren sowie die erwarteten Zuführungsbeträge für die Haushaltsjahre 2017, 2018 und 2019:
Haushaltsjahr Zuführung Kumulierter Betrag
1999 4,24 Mio. € 4,24 Mio. €
2000 7,61 Mio. € 11,85 Mio. €
2001 14,01 Mio. € 25,86 Mio. €
2002 24,01 Mio. € 49,87 Mio. €
2003 22,70 Mio. € 72,57 Mio. €
2004 29,88 Mio. € 102,45 Mio. €
2005 30,89 Mio. € 133,34 Mio. €
2006 34,82 Mio. € 168,16 Mio. €
2007 33,27 Mio. € 201,43 Mio. €
2008 30,74 Mio. € 232,17 Mio. €
2009 34,09 Mio. € 266,26 Mio. €
2010 33,56 Mio. € 299,82 Mio. €
2011 40,69 Mio. € 340,51 Mio. €
2012 44,55 Mio. € 385,06 Mio. €
2013 48,87 Mio. € 433,93 Mio. €
2014 55,34 Mio. € 489,27 Mio. €
2015 61,93 Mio. € 551,20 Mio. €
2016 72,85 Mio. € 624,05 Mio. €
2017 79,53 Mio. € 703,58 Mio. €
2018 85,00 Mio. € 788,58 Mio. €
2019 88,50 Mio. € 877,08 Mio. €
Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 vom 20. Dezember 2001 werden die beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge – wie in anderen Alterssicherungssystemen – schrittweise abgesenkt.
Dementsprechend verminderte sich der Höchstversorgungssatz in acht Schritten von ursprünglich 75 vom Hundert auf 71,75 vom Hundert der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge.
Dies geschah für die auf den 31. Dezember 2002 folgenden acht Anpassungen mittels eines Anpassungsfaktors (§ 69e BeamtVG), der auf die allgemeine Erhöhung der Versorgungsbezüge angewendet wird. Für die auf den 31. Dezember 2002 folgenden acht Anpassungen unterblieb auch die Verminderung der Besoldungsanpassungen um 0,2 vom Hundert. Anstelle dessen wird die Hälfte des eingesparten Finanzvolumens aufgrund der Absenkung des Versorgungsniveaus dem Sondervermögen Versorgungsrücklage zugeführt.
Mit dem 2. VersRücklÄndG wird in Artikel 1 Nr. 4 festgelegt, dass die Zuführungen für den Bereich des Landes Berlin über den ursprünglich definierten Zeitraum (31. Dezember 2017) bis zum Beginn der ersten Entnahme mindestens in Höhe der im Jahr 2017 erreichten Zuführungsbeträge erfolgen soll.
Für den Bereich der der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts endet der Zeitraum der Zuführungen gemäß Artikel 1 Nr. 5 2. VersRücklÄndG wie ursprünglich vorgesehen am 31. Dezember 2017.
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Red 20231004