Nordrhein-Westfalen (NRW): Versorgungsberichte

 

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Versorgungsberichte von Nordrhein-Westfalen (NRW)

Während der Bund schon viele Jahre eine Transparenz bei seinen Versorgungsberichten offenbart, gibt es dieses Datenmaterial bei den Ländern noch nicht. Eine vollständige Abbildung der Situation der Beamtenversorgung in allen Ländern gibt es bis heute nicht.

Eine vollständige Abbildung der Situation der Beamtenversorgung in allen Ländern gibt es bis heute nicht. Bislang sind vereinzelt (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen), aber mitunter durchaus detailliert Versorgungsberichte oder statistische Bestandsaufnahmen/prognostische Modellrechnungen und Darstellungen der Beamtenversorgung für die jeweiligen Bundesländer vorhanden. Diese wurden entweder über die Statistischen Landesämter veröffentlicht oder als Landtagsdrucksachen eingebracht. Die Berichte der Bundesländer kommen durchgehend zu dem Ergebnis, dass die Anzahl der Empfänger von Ruhegehalt und Hinterbliebenengeld und damit die Versorgungsausgaben der Länder kurz- bis mittelfristig stark ansteigen werden und innerhalb der nächsten zwei Jahrzehnte ihren Höhepunkt haben werden. Dieser Zuwachs spiegelt dabei das Einstellungsverhalten in der Vergangenheit wider. Die überproportional hohe Zunahme der Versorgungsausgaben hat ihre Ursache also nicht etwa im System der Beamtenversorgung, sondern ist nahezu ausschließlich auf die relative Zunahme der Zahl der Beamten und die zugleich wirksame demografische Entwicklung in Bezug auf die Lebenserwartung der Menschen in Deutschland zurückzuführen.

Da durch die Staatsorganisation der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer die Träger der personalintensiven öffentlichen Aufgaben (Bildung, Sicherheit, Justiz) sind, haben sie die relativ höchsten Personalausgaben der Gebietskörperschaften.

Wie dieser Umstand bei der laufenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen berücksichtigt wird, bleibt – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der ab dem Jahr 2020 auch für die Länder geltenden Schuldenbremse – eine brisante politische Thematik.

 

Hier eine Übersicht von Versorgungsberichten der Länder

 Versorgungsberichte der Länder LINK
   
Nordrhein-Westfalen

Fünfter Versorgungsbericht des Landes NRW veröffentlicht

Der Versorgungsbericht gibt Auskunft über die Zahl der Beamten/innen in der Landesverwaltung, die Geschlechterverteilung, den Anteil der Teilzeitbeschäftigung, die Entwicklung der Versorgungsempfänger/innen, zur Finanzierung und Entwicklung der Beamtenversorgung uvm.

A. Einleitung
Auf der Grundlage des vom Landtag am 22.01.2003 beschlossenen Entschließungsantrags (Drucksache 13/3267) erwartet der Landtag von der Landesregierung die regelmäßige Vorlage eines Versorgungsberichts Nordrhein-Westfalen. Mit der Vorlage des Fünften Versorgungsberichts kommt die Landesregierung der damaligen Beschlussfassung erneut nach.
Berichtet wird über den Stand und die Entwicklung der Alterssicherungssysteme im öffentlichen Dienst des Landes. Dies umfasst neben der Versorgung der Beamtenschaft und Richterschaft auch die Leistungen der Zusatzversorgungseinrichtungen für Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes.

Der vorliegende fünfte Versorgungsbericht entspricht im Aufbau im Wesentlichen den vorhergehenden Versorgungsberichten.

Er enthält in Abschnitt B Informationen und Darstellungen zur Entwicklung im
Beamtenbereich (Zahl der Beamtinnen und Beamten, Altersstruktur der
Beamtenschaft, Teilzeitbeschäftigung) sowie zur Beamtenversorgung (Zahl der Versorgungsempfänger, Höhe der Versorgungsausgaben).

Abschnitt C des Berichts beinhaltet die Modellrechnung des Jahres 2020 über die voraussichtliche Entwicklung der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie der Versorgungsausgaben bis zum Jahr 2060.

Abschnitt D zeigt bestehende und mögliche neue Modelle bzw. Strategien zur
Finanzierung der Beamtenversorgung auf.

Abschnitt E beschreibt Handlungsoptionen in verschiedenen Bereichen, deren Wirkungen geeignet sein können, die Versorgungsausgaben des Landes zu senken bzw. ihren Anstieg zumindest zu begrenzen.

Abschnitt F enthält Erläuterungen zum System, zum Systemwechsel, zur
Finanzierung der Zusatzversorgung für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen
Dienstes und gibt einen Überblick über Entwicklungen in der Vergangenheit und mögliche künftige Entwicklungen.

Abschnitt G fasst schließlich die wichtigsten Ergebnisse und der daraus
gewonnenen Erkenntnisse zusammen.

 

 >>>zum PDF des Fünften Versor-gungsberichts
Vierter Versorgungsbericht des Landes Nordrhein-Westfalen als Landragdrucksache veröffentlicht

Der Versorgungsbericht gibt Auskunft über die Zahl der Beamteninnen und Beamten der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung. Der Bericht informiert über die Geschlechterverteilung, den Anteil der Teilzeitbeschäftigung, die Entwicklung der Versorgungsempfänger/innen. Daneben soll der Versorgungsbericht Aufschluss zur Finanzierung und Entwicklung der Beamtenversorgung geben.

Einleitung
Auf der Grundlage des vom Landtag am 22.01 .2003 beschlossenen Entschließungsantrags (Drucksache 1 3/3267) erwartet der Landtag von der Landesregierung die regelmäßige Vorlage eines Versorgungsberichts Nordrhein-Westfalen. Mit der Vorlage des vierten Versorgungsberichts kommt die Landesregierung dieser Forderung erneut nach. Der vorliegende vierte Versorgungsbericht entspricht im Aufbau im Wesentlichen den vorhergehenden Versorgungsberichten.

Er enthält in Abschnitt B Informationen und Darstellungen zur Entwicklung im Beamtenbereich (Zahl der Beamtinnen und Beamten, Altersstruktur der Beamtenschaft, Teilzeitbeschäftigung) sowie zur Beamtenversorgung (Zahl der Versorgungsempfänger, Höhe der Versorgungsausgaben).

Abschnitt C des Berichts beinhaltet die Modellrechnung des Jahres 2011 über die voraussichtliche Entwicklung der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie der Versorgungsausgaben bis zum Jahr 2040. Aufgrund der Einführung eines neuen Datensystems im Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) im Jahr 2010 war eine Fortführung der Modellrechnung aus dem Jahr 2011 nicht möglich. Eine neue Modellrechnung auf der Basis des neuen Datensystems könnte jedoch im Vergleich zu der Modellrechnung des Jahres 2011, deren Prognose auf einem Zeitraum von fünf Jahren (2005 - 2009) beruhte, lediglich auf einen Basiszeitraum von nur drei bis vier Jahren zurückgreifen. Eine gesicherte Auswertung der Daten der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger nach dem neuen System ist erst ab dem Jahr 2012 möglich. Gerade in den Jahren 2012 und 2013 weichen jedoch Anzahl, Alter und Art der Altersabgänge erheblich von denen der Vorjahre ab. Um derartige Veränderungen gesichert in eine belastbare Prognose einfließen lassen zu können, bedarf es eines längeren Basiszeitraums. Für den Versorgungsbericht wird daher nochmals auf die Modellrechnung aus dem Jahr 2011 zurückgegriffen.

Abschnitt D zeigt bestehende und mögliche neue Modelle bzw. Strategien zur Finanzierung der Beamtenversorgung auf.

Abschnitt E beschreibt Handlungsoptionen in verschiedenen Bereichen, deren Wirkungen geeignet sein können, die Versorgungsausgaben des Landes zu senken bzw. ihren Anstieg zumindest zu begrenzen.

Abschnitt F enthält Erläuterungen zum System, zum Systemwechsel, zur Finanzierung der Zusatzversorgung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und gibt einen Überblick über Entwicklungen in der Vergangenheit und mögliche künftige Entwicklungen.
Abschnitt G fasst schließlich die wichtigsten Ergebnisse und der daraus gewonnenen Erkenntnisse zusammen.

 >>>zum PDF des Vierten Versor-gungsberichts von NRW
   
   
   
   
   
   
   

 


Seminare zur Beamtenversorgung 

Praxis-Seminare für Mitglieder in Personalvertretungen zur Beamtenversorgung in Bund und Ländern. Veranstalter: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, der seit mehr als 25 Jahren zu den wichtigsten Themen rund um Beamte und den Öffentlichen Dienst publiziert und referiert. Dipl. Verw. Uwe Tillmann gilt als Experte für diesen Themenkreis und wird von Behörden auf allen Ebenen als Referent verpflichtet.

Mehr Informationen (Orte und Termine): www.die-oeffentliche-verwaltung.de


Red 20231011 / 20231003 / 20211108 / 202105012 / BV 20200503

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