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Landesbeamtenversorgungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBeamtVG M-V): § 69g Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 19. Juli 2014 vorhandene Beamte
§ 69g Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 19. Juli 2014 vorhandene Beamte
Für Beamte, die am Tag des Inkrafttretens des Vierten Gesetzes zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern bereits vorhanden sind, finden die Vorschriften der §§ 10 und 11 in der am Tag vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung Anwendung, soweit nicht die Anwendung neuen Rechts günstiger ist.
Seminare zur Beamtenversorgung Praxis-Seminare zum Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern. Veranstalter: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, der seit 1997 - also seot mehr als 25 Jahren zu den wichtigsten Themen rund um Beamtinnen und Beamte sowie den Öffentlichen Dienst publiziert und referiert. Dipl. Verw. Uwe Tillmann gilt als Experte für diesen Themenkreis und wird von Behörden auf allen Ebenen als Referent verpflichtet. Mehr Informationen (Orte und Termine): www.die-oeffentliche-verwaltung.de |
Red 20230929