Bayern: Versorgungsberichte - Ausgabe 2020: Einleitung

 

 

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Versorgungsbericht in Bayern: Ausgabe 2020
Einleitung

 

Der Bayerische Landtag hat mit Art. 7 Abs. 4 BayVersRücklG 1 festgelegt, dass dem Landtag zu Beginn einer jeden Legislaturperiode und auf Verlangen ein Bericht über die Entwicklung der Beamtenversorgung vorzulegen ist 2. Der Bericht soll insbesondere Angaben zur Entwicklung der Zahl der Beamtinnen und Beamten aufgeschlüsselt nach Geschäftsbereichen sowie der Versorgungsempfänger getrennt nach Versorgungsarten beinhalten. Die bisherige und die voraussichtliche künftige Entwicklung der Versorgungsausgaben und deren Bedeutung für den Staatshaushalt sollen ebenso aufgezeigt werden, wie Strukturdaten des Personalkörpers und Angaben zum Pensionierungsverhalten der Beamtinnen und Beamten. Im Folgenden werden Beamtinnen und Beamte ein-schließlich der Richterinnen und Richter zusammenfassend als Beamte bezeichnet, soweit keine Unterscheidung nach Geschlechtern notwendig ist; gleiches gilt für den Versorgungsbereich.

Der Versorgungsbericht enthält im Eingangskapitel eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse. In komprimierten Statements werden die wichtigsten Fakten zu den staatlichen Beamten und Versorgungsempfängern, zum Pensionierungsverhalten und zur voraussichtlichen Entwicklung der Zahl der Versorgungsempfänger sowie der Versorgungsausgaben dargestellt.

Im Kapitel A werden die wichtigsten Ergebnisse der Auswertung über die Ent-wicklung der Beamtenversorgung bis 2019 aufgezeigt. Dargestellt wird die Versorgung der Beamten des Freistaates Bayern von 1960 bis heute.
Das Kapitel B enthält Angaben über die für die Höhe der Versorgungsbezüge besonders wichtigen Einflussgrößen (Ruhegehaltssatz, anzuwendendes Recht, Versorgungsabschlag) sowie über das Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbseinkommen und Leistungen aus anderen Alterssicherungssystemen. Weiter werden die Altersstruktur der Versorgungsab-gänge sowie die Höhe der durchschnittlichen Versorgungsbezüge aufgezeigt.

1 Gesetz über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (BayVers-RücklG) vom 11. Dezember 2012 (GVBl S. 613), zuletzt geändert durch VO vom 26.3.2019 (GVBl S. 98)

2 vgl. hierzu Beschlussempfehlung LT-Drs 16/14936 und Plenarprotokoll 16/114 S. 10669 - 10679

In Kapitel C wird die Entwicklung des Sondervermögens Bayerischer Pensionsfonds einschließlich der vorherigen Sondervermögen Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds seit 1999 bis 2018 einschließlich der Tilgung der Staatsverschuldung dargestellt.

In Kapitel D wird auf die Ergebnisse der neuen Hochrechnung über die voraussichtliche Entwicklung der Zahl der Versorgungsempfänger und der Versorgungsausgaben bis 2050 unter Berücksichtigung der besoldungs- und versorgungsrelevanten Maßnahmen

- des Neuen Dienstrechts in Bayern,

- der Stellenschaffungen im Doppelhaushalt 2019/2020 und im Regierungs-entwurf des Nachtragshaushalts 2019/2020 (im Schul- und Hochschulbe-reich sowie im Polizeivollzug und der „Hightech Agenda Bayern“)
eingegangen. Die Hochrechnung wurde in drei Varianten durchgeführt, die sich in den Annahmen zur Dynamisierung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge unterscheiden. Außerdem enthält dieser Teil eine Darstellung über die finanzi-ellen Auswirkungen aller mit den Versorgungsausgaben und dem Bayerischen Pensionsfonds zusammenhängenden Zahlungsströme in Gestalt einer erwei-terten Versorgungs-Haushalts-Quote im Prognosezeitraum.

In Kapitel E wird eine Reihe von Lösungsansätzen zur Gegensteuerung aufgezeigt.

Kapitel F enthält Informationen zur Höhe des Bayerischen Pensionsfonds zum Stichtag 31. Dezember 2018, der aktuellen Asset Allocation und der Renditesituation.


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Red 20231004

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