Ihre nächste Reha - Recherchieren Sie mit dem "führenden" Klinikverzeichnis
"Das führende Klinikverzeichnis rund um die Beihilfe" gibt ihnen Orientierung bei der Suche nach der geeigneten Klinik für Ihre nächsten Rehat. Sie können auch nach Indikationen von A bis Z suchen. Beamtinnen und Beamte finden zudem vorteilhafte Angebote nach Gesundheitswochen..


Beamtenversorgungsgesetz (Bund/Länder: Stand 31.08.2006) § ..12a Nicht zu berücksichtigende Zeiten

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG

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§ 12a Nicht zu berücksichtigende Zeiten

Zeiten, die nach § 30 des Bundesbesoldungsgesetzes für das Besoldungsdienstalter nicht berücksichtigt werden, sind nicht ruhegehaltfähig.


Zu den Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVGVV):

http://www.beamtenversorgung-online.de/beamtenversorgungsgesetz_paragraf_12a   

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