Hinweise zur Steuer-Erklärung von Beamtinnen und Beamten, die nebenberuflich tätig sind

 

 

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Hinweis: Steuer-Erklärung von Beamtinnen/Beamten, die einen Nebenjob ausüben

Viele Menschen arbeiten nebenberuflich und verdienen sich so noch den einen oder anderen Euro hinzu. Wichtig ist für den Nebenrufler, dass bei der Versteuerung dieser zusätzlichen Einkünfte die geltenden Vorschriften eingehalten werden. Die meisten Nebenberufler machen eine Einnahme- und Überschussrechnung und nutzen hierbei die Möglichkeiten, bestimmte Ausgaben steuerlich geltend zu machen und senken so ihren Gewinn.

Unter www.nebentaetigkeitsrecht.de finden Arbeitnehmer und Beamte zahlreiche Hinweise - und teilweise nützliche TIPPS - zu arbeits- und beamtenrechtlichen Regelungen, die beim Nebenjob zu beachten sind. Dort finden Sie auch Informationen zu "Nebentätigkeiten und Steuern".


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Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zum Thema rund um die Beamtenversorgung. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind acht Bücher aufgespielt, davon drei OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgung in Bund und Ländern und Beihilferecht in Bund und Ländern. Ebenfalls auf dem Stick: fünf eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


 

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