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Aktuelles zum Beamtenversorgungsrecht:
Beamtenversorgung: Auch Beamtinnen und Beamte müssen privat vorsorgen
Die Bundestagswahlen sind gelaufen. Es gibt zwar noch keinen Koalitionsvertrag, aber man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass es bei der Beamtenversorgung zu weiteren Einschnitten kommen wird. Beamtinnen und Beamte spüren seit vielen Jahren, dass die „gute“ Absicherung im Alter auf der Agenda vieler Politiker steht.
Bereits im Vorfeld der Wahlen ist die Debatte um die Versorgung von Beamten entbrannt. Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann hat eine generelle Diskussion um die Beamtenversorgung angeregt, weit über die Grenzen seines Landes hinaus. Kretschmann sagte wörtlich „Wir müssen ja nicht nur in Baden-Württemberg den Haushalt sanieren. Auch die anderen Länder müssen die Schuldenbremse einhalten und stehen da vor großen Herausforderungen. Dabei können wir die steigenden Pensionslasten nicht aus dem Blick lassen.“ Alleine in Baden-Württemberg machen die Personalausgaben über 40 Prozent der Gesamtausgaben des Landeshaushalts aus. Eine Konsolidierung des Haushalts ist ohne Einschnitte bei den Personalaufwendungen nicht machbar. Für Kretschmann sind mehr als 70 Milliarden Euro an Versorgungslasten nicht finanziert.
Auch Beamte wissen längst, dass es ohne private Altersvorsorge keinen „sorglosen“ Ruhestand geben wird. Die Kette der Einschnitte bei den Pensionen ist lang. Die Einführung von Versorgungsabschlägen bei vorzeitiger Zurruhesetzung und bei Dienstunfähigkeit sowie die Absenkung der Höchstversorgung von 75 auf 71,75 Prozent haben die Pensionen deutlich gemindert. Doch Kenner der Szene wissen, dass in allen zuständigen Ministerien in Bund und Ländern Vorschläge liegen, die das Niveau der Abschläge nicht bei 10,8 Prozent belassen.
Als Indiz für weitere Kürzungen der Versorgung darf auch der Vorschlag des dbb-Chefs Klaus Dauderstädt, gewertet werden. Dauderstädt hat angeregt, die Finanzierung der Beamtenversorgung auf solidere Grundlagen zu stellen und mit der Abwicklung der Beamtenversorgung eine gemeinsame Institution zu beauftragen. Beispielsweise könnte analog zur bereits bestehenden Versorgungsanstalt für die Zusatzversorgung eine Versorgungsanstalt für Beamtenversorgung gebildet werden, über die alle Fondsmittel mündelsicher angelegt werden.
Der Geschäftsführer des Deutschen Beamtenwirtschaftsring (DBW), Uwe Tillmann, appelliert an die rund 2 Mio. Beamten mehr für die Private Altersvorsorge zu tun. Schon heute unterstützt der Staat die private Vorsorge mit Anreizen und Förderungen. Immer noch verzichtet fast jeder zweite Beamte auf die Vorteile von Riester. Dabei können sich Beamte schon mit einem kleinen Beitrag die volle staatliche Zulage zur „Riesterrente“ sichern. Gerade für Familien mit Kindern sind die staatlichen Förderzulagen beträchtlich. Von der Riesterförderung können auch nicht berufstätige Ehegatten profitieren.
Der DBW empfiehlt deshalb, sich seine Versorgungsansprüche ausrechnen zu lassen. Ein Vorsorge-Check haben die meisten Beamtinnen und Beamte nötig, meint Tillmann.
Mehr Informationen:
Fragen zum Vorsorge-Check beantwortet Ihnen gerne Ihr Ansprechpartner der HUK-COBURG
Quelle: HUK-Newsletter, Ausgabe 04/2013
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