Beamtenversorgung: Mehr Versorgungsempfänger

 

 

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Aktuelles zum Beamtenversorgungsrecht:

Beamtenversorgung: Mehr Versorgungsempfänger

Rund 1,5 Millionen Personen erhielten am 1. Januar 2012 Leistungen des öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystems. Die Zahl der pensionierten Beamten, Richter sowie Berufssoldaten bzw. ihrer Hinterbliebenen ist erneut gestiegen. Dies verwundert nicht, denn gerade in den 1970er Jahren wurde in den alten Bundesländern verstärkt Personal eingestellt (Bildung usw.). Im Bundesbereich erhielten 640.000 ehemalige Bedienstete oder ihre Hinterbliebenen im Januar 2012 Versorgungsleistungen (darunter 176.000 Personen beim Bund, 181.000 beim Bundeseisenbahnvermögen, 277.000 beim Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation sowie 6.000 bei den rechtlich selbstständigen Einrichtungen). Im Landesbereich waren dies 739.000, im kommunalen Bereich 113.000 und bei der Sozialversicherung 20.600 Personen.

Vor allem im Landesbereich sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den personalintensiven Bereichen der inneren Sicherheit und des Bildungswesens überwiegend in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis beschäftigt.

Die gesetzliche Altersgrenze ist mit 71 Prozent der Hauptgrund für den Ruhestand. 22 Prozent wurden wegen Dienstunfähigkeit und nur 6 Prozent nahmen eine Vorruhestandsregelung in Anspruch. Das durchschnittliche monatliche Ruhegehalt beträgt nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes 2.540 Euro (Stand: Januar 2012). Die Versorgungsbezüge hängen von den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und ruhegehaltfähigen Dienstzeiten ab. Der durchschnittliche Ruhegehaltssatz betrug bei den Neupensionierten im Jahr 2011 rund 66,5 Prozent (die Höchstversorgung liegt bei 71,75 Prozent).

Quelle: HUK-Newsletter, Ausgabe II/2013


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