Bundeskabinett beschließt Vierten Versorgungsbericht; 08.04.2009

 

 

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Aktuelles zum Beamtenversorgungsrecht:

Bundeskabinett beschließt Vierten Versorgungsbericht

Das Bundeskabinett hat dem Vierten Versorgungsbericht am 8.4.2009 zugestimmt. Damit kommt die Bundesregierung nach 1996, 2001 und 2005 erneut dem gesetzlichen Auftrag nach, den gesetzgebenden Körperschaften in jeder Wahlperiode des Deutschen Bundestages einen Versorgungsbericht vorzulegen.

Hierzu erklärte Bundesinnenminister Dr. Schäuble:
"Der 4. Versorgungsbericht der Bundesregierung enthält eine sachbezogene und verlässliche Darstellung der Versorgungssysteme für den öffentlichen Dienst im Bund. Nach der Analyse und den Vorausberechnungen des Berichts ist die Entwicklung der Beamten- und Soldatenversorgung im Bereich des Bundes in den kommenden Jahren stabil und in den Kostenwirkungen weiterhin beherrschbar. Der Anteil der Versorgungsausgaben am künftigen Bruttoinlandsprodukt und an den künftigen Steuereinnahmen wird beim Bund nicht weiter steigen, sondern eher zurückgehen.

Die Ergebnisse belegen, dass die Bundesregierung mit ihren notwendigen Reformmaßnahmen in den letzten Jahren den richtigen Weg eingeschlagen hat und mit der Sicherung der Tragfähigkeit des Systems weiter vorangekommen ist. Hierzu gehören auch das kürzlich in Kraft getretene Dienstrechtsneuordnungsgesetz mit der Anhebung des Pensionseintrittsalters und der 2007 errichtete Versorgungsfonds des Bundes. Gemeinsam mit der bereits 1999 gebildeten Versorgungsrücklage wird die Finanzierung der Beamten- und Soldatenversorgung damit schrittweise auf eine vollständige Kapitaldeckung umgestellt."

Kernstück des Berichts sind die Darstellung und Analyse der Versorgungsleistungen der Alterssicherungssysteme des öffentlichen Dienstes von 1970 bis 2006 sowie die Vorausberechnung der Versorgungsausgaben bis 2050. Nach der Föderalismusreform konzentriert sich der Bericht auf die Entwicklung des Bundes.

Der Bericht zeigt, dass die Zahl der Versorgungsempfänger beim Bund seit 2001 insgesamt rückläufig ist und bis 2050 von gegenwärtig rd. 700 000 um 45 % auf rd. 385 000 zurückgehen wird. Besonders deutlich wird der Rückgang ab dem Jahr 2030 sein.

Für die Beamten, Richter und Berufssoldaten lagen die Versorgungsausgaben des Bundes in 2006 mit rd. 4,4 Mrd. Euro in etwa auf dem Niveau von 2003. Aufgrund der Entwicklungen in den übrigen Bereichen sind die gesamten Versorgungsausgaben des Bundes zwischen 2003 und 2006 um rd. 7,4 % auf 13,8 Mrd. Euro gesunken.

Gründe für diese günstigen Entwicklungen sind die von der Bundesregierung vorgenommenen strukturellen Reformmaßnahmen der letzten Jahre. Dadurch konnte allein im Zeitraum 1998 bis 2006 der Bundeshaushalt um rund 1,67 Mrd. Euro entlastet werden. Die kostendämpfenden Veränderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung sind dabei regelmäßig wirkungsgleich auf die Beamten- und Soldatenversorgung übertragen worden.

Deutlich rückläufig war auch der Anteil vorzeitiger Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit. Er ist zwischen 1999 und 2006 von rd. 32 % auf unter 7 % gesunken.

Die Vorausberechnungen bis 2050 erfolgen auf der Grundlage von Modellrechnungen der Versorgungsbezüge. Die hierbei zugrunde gelegten Annahmen treffen keine Aussagen zu den Anpassungen der nächsten Jahre. Die Versorgungsausgaben des Bundes werden unter diesen Annahmen in den kommenden Jahren zwar nominal noch steigen. Allerdings wird der Anteil der Versorgungsausgaben am künftigen Bruttoinlandsprodukt (Versorgungsquote) und an den künftigen Steuereinnahmen des Bundes (Versorgungs-Steuer-Quote) nicht weiter steigen, sondern eher zurückgehen.

Um die Tragfähigkeit der Beamten- und Soldatenversorgung auch langfristig sicherzustellen, hat die Bundesregierung im Jahre 2007 zusätzlich zu der bereits 1999 eingeführten Versorgungsrücklage einen Versorgungsfonds für Neueingestellte eingerichtet. Mit diesen zwei Sondervermögen, die jeweils von der Deutschen Bundesbank geführt und verwaltet werden, wird die Beamten- und Soldatenversorgung im Bund schrittweise auf Kapitaldeckung umgestellt.

Bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) wird die Zahl der Rentenempfänger zunächst auf ca. 1,9 Mio. im Jahr 2030 steigen, um dann auf ca. 1,5 Mio. im Jahr 2050 zu sinken. Auch hier werden die Versorgungsausgaben im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt kontinuierlich sinken.


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