Beamtenversorgung: Altersgeld für Beamte

 

 

Hier zu den ausgewählten Anwälten mit dem Schwerpunkt "Verwaltungsrecht und Beamtenrecht"

OnlineService zum Komplettpreis für 10 Euro

Zum Inklusivpreis von nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst und den Beamtenbereich auf dem Laufenden:

Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 


Zur Übersicht aller Meldungen zum Beamtenversorgungsrecht

Aktuelles zum Beamtenversorgungsrecht:

Beamtenversorgung: Altersgeld für Beamte

Beamte, Richter und Soldaten, die auf eigenes Verlangen hin vorzeitig aus dem Bundesdienst ausscheiden, sollen künftig einen Anspruch auf „Altersgeld“ haben. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalition (17/12479) vor. Bisher wird der Beamte vom Dienstherrn bei vorzeitiger Auflösung seines Dienstverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dies ist für den Beamten mit „wirtschaftlichen Nachteilen verbunden“ und gilt als Mobilitätshemmnis für einen intensiveren Personalaustausch zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft.

In Zukunft sollen vorzeitig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten die Möglichkeit haben, anstelle der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber dem vormaligen Dienstherrn einen Anspruch auf Altersgeld haben. Die Höhe des Anspruchs bestimmt sich nach den zuletzt erhaltenen Bezügen und nach der geleisteten Dienstzeit. Der Anspruch soll ruhen, bis der ehemalige Bundesbedienstete die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat. Vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze soll Altersgeld „nur unter engen Voraussetzungen und unter Hinnahme von dem Versorgungsrecht vergleichbaren Abschlägen bezogen werden“, heißt es im Gesetzentwurf.

Beim Altersgeld soll es sich danach nicht „um eine Versorgung im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes“ handeln. Mit der Entlassung entstehe vielmehr ein eigenständiger Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich der bis dahin erworbenen Anwartschaften auf Altersversorgung.

Quelle: HUK-Newsletter, Ausgabe II/2013


Interessantes Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zum Thema rund um die Beamtenversorgung. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind acht Bücher aufgespielt, davon drei OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgung in Bund und Ländern und Beihilferecht in Bund und Ländern. Ebenfalls auf dem Stick: fünf eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


  Startseite | www.beamtenversorgungsrecht.de | Datenschutz | Impressum