Brandenburg: Beamtenersorgungsgesetz (BbgBeamtVG): § 31 Arten der Hinterbliebenenversorgung

 

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Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz (BbgBeamtVG):

§ 31 Arten der Hinterbliebenenversorgung

Die Hinterbliebenenversorgung umfasst

Bezüge für den Sterbemonat (§ 32),
Sterbegeld (§ 33),
Witwen- und Witwergeld (§ 34),
Witwen- und Witwerabfindung (§ 36),
Waisengeld (§ 38),
Unterhaltsbeiträge (§§ 37 und 41).


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