
| ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern |
|
Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung |
.
Beamtenrecht in Nordrhein-Westfalen
|
Arbeitszeit Arbeitszeitverordnung für Beamtenrecht Beamtengesetz für das Besoldung Landesbesoldungsgesetz (LBesG) AbubesVG Gesetz zur Festsetzung besonderer Sonderzahlungsgesetz (SZG-NRW) Verordnung zur Übertragung Besoldungszuständigkeitsverordnung NW VO zur Übertragung der Zuständigkeit Verordnung zur Übertragung der VO zur Übertragung besoldungsrechtlicher Verordnung zur Abgeltung der Stellenobergrenzenverordnung Gemeinden (StOV-Gem) Stellenobergrenzenverordnung Sparkassen Justizvollzugs-Stellenobergrenzenverordnung Verordnung über die Gewährung von |
Eingruppierungsverordnung (EingrVO) Gemeinden Sitzungsvergütungsverordnung (SitzVergV) Leistungsprämien- und -zulagenverordnung Leistungsstufenverordnung (LStuVO) Lehrzulagenverordnung Urlaub Spezielle Vorschriften für Feuerwehrbeamte Vorschriften zur Laufbahn und Ausbildung bei der Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen >>>weiter Feuerwehr Dienstvorschriften in Nordrhein-Westfalen >>>weiter |
| Neu aufgelegt: Mai 2025 >>>hier bestellen |
BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro (inkl. Versand und 7 Prozent MwSt.): Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich. Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden |
.
Red 20260529 /Red 20231018