Landesbeamtenversorgungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBeamtVG M-V): § 69g Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 19. Juli 2014 vorhandene Beamte

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 



>>>zur Übersicht des Landesbeamtenversorgungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (LBeamtVG M-V)
 


Landesbeamtenversorgungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBeamtVG M-V): § 69g Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 19. Juli 2014 vorhandene Beamte

 

§ 69g Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 19. Juli 2014 vorhandene Beamte

Für Beamte, die am Tag des Inkrafttretens des Vierten Gesetzes zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern bereits vorhanden sind, finden die Vorschriften der §§ 10 und 11 in der am Tag vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung Anwendung, soweit nicht die Anwendung neuen Rechts günstiger ist.


Seminare zur Beamtenversorgung 

Praxis-Seminare für Mitglieder in Personalvertretungen zur Beamtenversorgung in Bund und Ländern. Veranstalter: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, der seit mehr als 25 Jahren zu den wichtigsten Themen rund um Beamte und den Öffentlichen Dienst publiziert und referiert. Dipl. Verw. Uwe Tillmann gilt als Experte für diesen Themenkreis und wird von Behörden auf allen Ebenen als Referent verpflichtet.

Mehr Informationen (Orte und Termine): www.die-oeffentliche-verwaltung.de


Red 20230929

 

 

 

 

mehr zu: Mecklenburg-Vorpommern
  Startseite | www.beamtenversorgungsrecht.de | Datenschutz | Impressum