Baden-Württemberg: Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVGBW): § 25 Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

Zur Übersicht des Beamtenversorgungsgesetzes von Baden-Württemberg

 

Baden-Württemberg: Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVGBW): § 25

§ 25 Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet

(1) Wehrdienstzeiten und vergleichbare Zeiten nach § 22, Beschäftigungszeiten nach § 23 Abs. 1 bis 3, 5 und 7 sowie nach § 73 Abs. 6 und § 74, die der Beamte vor dem 3. Oktober 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet zurückgelegt hat, werden nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt, sofern die allgemeine Wartezeit für die gesetzliche Rentenversicherung erfüllt ist und diese Zeiten als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigungsfähig sind. Ausbildungszeiten im Sinn des § 23 Abs. 4 und 6 sind nicht ruhegehaltfähig, soweit die allgemeine Wartezeit für die gesetzliche Rentenversicherung erfüllt ist. Rentenrechtliche Zeiten sind auch solche im Sinne des Artikels 2 des Renten-Überleitungsgesetzes.
(2) Sofern die allgemeine Wartezeit für die gesetzliche Rentenversicherung nicht erfüllt ist, können die in Absatz 1 genannten Zeiten im Rahmen der dort genannten Vorschriften insgesamt höchstens bis zu fünf Jahre als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden.


 

Urlaub und Freizeit in den schönsten deutschen Städten und Regionen, u.a.  Baden-Württemberg

Sie suchen nach dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Unsere Partner-Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet Ihnen mehr als 6.000 Gastgeber in 111 Regionen in Deutschland. Auch Gastegeber in Österreich, Schweiz oder Italien sind bei uns gelistet. nach dem Motto "Deutschland neu entdecken" warten auch Gastgeber aus Baden-Württemberg auf Sie.

Sehenswürdigkeiten sind vor allem Europa-Park in Rust, Bodensee, Burg Hohenzollern, Lichtentaler Allee in Baden-Baden, Mercedes-Benz Museum in Stuttgart, Schloss Heidelberg, Schluchsee, Schwäbische Alb, Schwarzwald, Titisee und das Ulmer Münster. Auch Mannheim hat seine Reize mit dem schönen Luisenpark und der BUGA 2023.



mehr zu: Baden-Württemberg
  Startseite | www.beamtenversorgungsrecht.de | Datenschutz | Impressum